Zeitplan: Verkündung am 23.12.2022, Inkrafttreten weitgehend am 24.12.2022
Inhalte: Umsetzung der Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom; Umsetzung der gesonderten Hilfsprogramme für zugelassene Krankenhäuser durch eine Änderung im KHG: krankenhausindividuelle Ausgleichszahlungen für direkte Mehrkosten durch Energiepreissteigerungen (Gesamtvolumen i. H. v. 4,5 Mrd. EUR) und anhand der Bettenzahl zugewiesenen pauschalen Ausgleichszahlungen für mittelbar durch den Energiepreisanstieg verursachten Kosten (Gesamtvolumen i. H. v. 1,5 Mrd. EUR), Hilfefonds für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen
Forderungen des BDPK: Berücksichtigung aller Krankenhäuser und Einrichtungsbestandteile bei der Umsetzung des Hilfsprogrammes, Austausch der vorgesehenen Beträge für direkte Mehrkosten mit den für mittelbare Mehrkosten, Verteilung pauschaler Ausgleichszahlungen auf Basis des Volumens der Krankenhausabrechnungen, vgl. Stellungnahme hier.