Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz

Zeitplan: 16.12.2022 Eckpunktepapier, 14.02.2023 Referentenentwurf

Inhalte: Einführung eines Frühwarnsystems für Lieferengpässe durch das BfArM; Anpassung der Austauschregelungen; Anpassung der Rahmenbedingungen für die Abgabepreissetzung bei Reserveantibiotika; Neuregelung der Festbetragsberechnung für Kinderarzneimittel; verpflichtende Bevorratung der rabattierten Arzneimittel durch pharmazeutische Hersteller; Ausweitung der Bevorratungsverpflichtungen für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken (auch für Antibiotika).