Dritte Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

Zeitplan: Veröffentlichung am 16.12.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023

Inhalt: Aufhebung der Höchstanteile zur Anrechnung der Hebammen im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe.

Forderungen des BDPK: Ausweitung auf weitere therapeutisch-pflegerisch tätige Berufsgruppen im Krankenhaus, vgl. Stellungnahme hier.