Zeitplan: Verkündung am 11.11.2022, Inkrafttreten am 12.11.2022
Inhalte: Zur Stabilisierung der GKV sind unterschiedliche Sparmaßnahmen in unterschiedlichen Bereichen verankert. Für Krankenhäuser sollen ab 2025 die berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen im Pflegebudget (sonstige Berufsgruppen) erheblich eingeschränkt werden. Konkret sollen nur noch die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind, im Pflegebudget berücksichtigt werden.
Forderungen des BDPK: Streichung der Einschränkung im Pflegebudget, Planungssicherheit für Krankenhäuser, Inflationsausgleich für Krankenhäuser und Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, vgl. Stellungnahme hier.