Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Zeitplan: 30.11.2022 Eckpunktepapier, 20.02.2023 Referentenentwurf

Inhalte: Vereinfachung von Einwanderungsverfahren für Fachkräfte aus Drittstaaten (Hochschulabsolvent:innen & Berufserfahrene); Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für Pflegehelfer:innen mit in Deutschland absolvierter Ausbildung; Einführung einer „Chancenkarte zur Arbeitssuche“ auf Basis eines Punktesystems; bundeseinheitliche Vorgaben für die Einreichung von Unterlagen für die Anerkennung von Drittstaatenabschlüssen; Förderung von Berufsausbildungsprogrammen mit integrierter Sprach-ausbildung.

Forderungen des BDPK: Abbau von bürokratischen Hürden im Anerkennungsverfahren durch bundeseinheitliche Standards und Fristen, Förderung von Ausbildungsprogrammen, automatische Anerkennung Pflegefachkräfte aus Nicht-EU-Staaten als Pflegehilfskraft für Dauer des Anerkennungsverfahrens, vgl. Stellungnahme hier und hier.