Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Zeitplan: Verkündung am 28.12.2022, Inkrafttreten am 29.12.2022

Inhalte: Pflegepersonalbemessung: Vorgaben zur Ermittlung des Personalbedarfs und zur Festlegung der Personalbesetzung, Streichung der Opt-out Regelung bei Tarifverträgen; Budgetverhandlungen: Vorgabe von Fristen für die Vorlage von Unterlagen und den Abschluss der Verhandlungen, bei Friststreichung ein automatisches Tätigwerden der Schiedsstelle, vollständige Berücksichtigung der Personalkosten von Hebammen ab 2025; Krankenhauszukunftsfonds: Konkretisierungen und „regulatorische Nachschärfungen“; Verlängerung des Hygieneprogramms: Verlängerung um drei Jahre als Infektiologieförderprogramm; Finanzierung Pädiatrie & Geburtshilfe: angehobenes Erlösvolumen für die Jahre 2023 und 2024; Ambulante Öffnung der Krankenhäuser: Umsetzung der Tagesbehandlung und einer speziellen sektorengleichen Vergütung.

Forderungen des BDPK: Ambulante Öffnung der Krankenhäuser mit rechtlich und finanziell adäquaten Rahmenbedingungen; Pflegepersonalbemessung: Organisationsmix und Ganzhausansatz berücksichtigen; Neuregelungen Budgetverhandlung nicht praktikabel, vgl. Stellungnahme hier.