Nachweisgesetz

Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 einer Änderung des Nachweisgesetzes zugestimmt, um die EU-Richtlinie 2019/1152 zu transparenten und verlässlichen Arbeitsbedingungen in deutsches Recht umzusetzen. Das Gesetz ist zum 1. August 2022 in Kraft getreten. Mit der Aktualisierung des Nachweisgesetzes kommen auf Arbeitgeber erweiterte Nachweispflichten zu. Abgesehen davon, dass es trotz der voranschreitenden Digitalisierung bei dem Schriftformerfordernis zur Angabe der wesentlichen Vertragsbedingungen bleibt, haben Arbeitgeber nun zusätzlich weitere Vertragsbedingungen schriftlich auszuhändigen, wie beispielsweise die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen, die Angabe zu vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten oder Angaben zum Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

Der BDPK hat gemeinsam mit den Landesverbänden Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland dazu ein Online-Seminar organisiert, in dem Dr. Eva Rütz, Fachanwältin für Arbeitsrecht der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, die neuen Regelungen vorstellte und Praxishinweise gab.