Hinweisgeberschutzgesetz

Zeitplan: 16.12.2022 2./3. Lesung Bundestag, am 10.02.2023 hat der Bundesrat seine Zustimmung zum Gesetz nicht erteilt, weiterer Fortgang unklar

Inhalt: persönlicher Anwendungsbereich umfasst alle Personen, die potentiell in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erhalten haben und melden; Schutz hinweisgebender Personen vor Repressalien; Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen interne Meldestellen einrichten (Meldungen in mündlicher oder in Textform); private Beschäftigungsgeber müssen ihre Meldestelle ab dem 17.12.2023 einrichten; Nichteinrichtung der internen Meldestelle ist ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 20.000 Euro geahndet werden; hinweisgebende Personen können zwischen internen und externen staatlichen Meldekanälen (vom Bund eingerichtet) frei wählen.