Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) forciert die Politik einen Digitalisierungsschub im Gesundheitswesen. Ab dem 1. Januar 2021 stellte der Bund 3 Milliarden Euro für Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit zur Verfügung. Weitere Investitionsmittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro sollen durch die Länder und Krankenhausträger aufgebracht werden.
Die Anträge für die Förderung nach dem KHZG waren durch die Bundesländer bis zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu stellen. Insgesamt haben die Länder 6.076 Anträge mit einem Fördervolumen von 3,042 Milliarden Euro beim BAS eingereicht. Für die Anträge mussten die Krankenhäuser innerhalb kürzester Zeit umfangreiche Unterlagen inklusive Einholung von Angeboten bzw. Kostenschätzungen zusammenstellen und den Ländern als Bedarfsanmeldungen fristgerecht übermitteln. Beim Bewilligungsverfahren zeigten sich Anlaufschwierigkeiten. Im Dezember 2021 wurden Anträge mit einem Gesamtvolumen von ca. 100 Millionen Euro bewilligt (entspricht etwas mehr als 3 Prozent des Gesamtfördervolumens). Das Verfahren muss unbedingt beschleunigt werden, ansonsten ist der Zeitplan des KHZG kaum einzuhalten. Dringend notwendig ist außerdem, dass die Investitionen in die Digitalisierung verstetigt werden. Der BDPK fordert 2 Prozent des Umsatzes als Anschubfinanzierung für Digitalisierungsprojekte in Krankenhäusern.