Mit dem "Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV-IPReG) wurde der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen in der geriatrischen Rehabilitation abgeschafft. Die medizinische Erforderlichkeit einer vertragsärztlich verordneten geriatrischen Rehabilitation muss nun nicht mehr von den Krankenkassen überprüft werden, sofern die geriatrische Indikation durch dafür geeignete Abschätzungsinstrumente vertragsärztlich geprüft wurde.
Zur Umsetzung wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt, bis zum 31. Dezember 2021 in der Rehabilitations-Richtlinie Details zu Auswahl und Einsatz geeigneter Abschätzungsinstrumente für die geriatrische Rehabilitation und zum erforderlichen Nachweis von deren Anwendung festzulegen. Außerdem soll der G-BA bestimmen, in welchen Fällen Anschluss-Rehabilitationen ohne vorherige Überprüfung der Krankenkasse erbracht werden können. Der Gesetzgeber hat damit eine wichtige Grundlage für einen bedarfsgerechten und frühzeitigen Zugang zu geriatrischen Reha-Leistungen und Anschluss-Rehabilitationen geschaffen.
Gegen die Stimmen von Patientenvertreter:innen, Kliniken und Ärzt:innen haben die Krankenkassen die Fortsetzung von bürokratischen Hindernissen in der Patientenversorgung durchgesetzt.
Während die Patientenvertreter:innen, Kliniken und Ärzt:innen für eine analoge Anwendung des in der Rentenversicherung seit Jahren etablierten Direkteinleitungsverfahrens plädierten, wollten die Krankenkassen eine Direkteinweisung nur bei einzelnen Krankheitsgruppen zulassen – vor allem solche, in denen für die Krankenkassen relativ wenig Fälle anfallen, wie beispielsweise die Onkologischen Krankheiten oder Organtransplantationen. Die Ablehnung eines umfassenden vereinfachten Zugangs zur Anschluss-Reha schadet nach Auffassung des BDPK vor allem den Patient:innen. Der Verband wird sich weiter dafür einsetzen, dass der Genehmigungsvorbehalt abgeschafft wird. Vor allem, weil durch das Verfahren wertvolle Zeit verstreicht, die den Behandlungserfolg gefährdet, und unnötige Bürokratie entsteht. Zudem ist eine Direkteinleitung der Reha nach der Krankenhausbehandlung oftmals dringend erforderlich, weil Patient:innen auch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch nicht nach Hause entlassen werden können. Nicht umsonst war der Genehmigungsvorbehalt in Hochzeiten der Corona-Pandemie ausgesetzt worden. Eine schnellere Überweisung in die Reha wäre aktuell auch für die Krankenhäuser eine wichtige Entlastung, die dadurch mehr Kapazitäten für Corona-Patient:innen zur Verfügung stellen könnten.