Corona-Gesetzgebung 2021 / 2022

Die Gesundheitspolitik war auch im letzten Berichtsjahr geprägt durch die Pandemie. Im Wochenturnus wurden neue Gesetze und Verordnungen vorgelegt. Diese beinhalten Regelungen zum Infektionsschutz und bildeten den Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen auf Landesebene (Infektionsschutzgesetz, Impfprävention, Covid-Testungen), regelten die dringend benötigten finanziellen Ausgleiche für Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter:innen (Versorgungsaufschlag, Ganzjahresausgleich 2022, Pflegebonus) und entlasteten die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten durch unterstützende Maßnahmen von Bürokratie- und Nachweispflichten (PpUG, Begrenzung OPS-Prüfungen).

    Auffallend im Vergleich zu 2020 ist, dass der Empfängerkreis der Ausgleichszahlungen immer enger gefasst wurde. Viele Fachkliniken erhalten inzwischen keine Ausgleiche aus dem Rettungsschirm. BDPK und DKG kritisieren das. Denn alle Krankenhäuser sind durch die Pandemie belastet und das Leistungsniveau aller Krankenhäuser liegt deutlich unter dem Vorpandemiejahr 2019. Fest steht: Es wird nicht gelingen, die Pandemie per politischer Erklärung zu beenden. Krankenhäuser benötigen politische Unterstützung, solange sie von den Folgen der Pandemie betroffen sind. Um den Häusern Planungssicherheit zu geben, fordert der BDPK:

    • Aufstockung der 98-Prozent-Regelung im Ganzjahresausgleich (GJA) auf 100 Prozent für die Jahre 2021 und 2022
    • Ausweitung des Corona-Mehrkostenzuschlages auf das Jahr 2022
    • Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes auf 250 Euro zum 1. Mai 2022
    • Verlängerung der auf fünf Tage verkürzten gesetzlichen Frist zur Begleichung von Krankenhausrechnungen (mit 4. Verordnung zur Wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser umgesetzt)
    • Etablierung eines Inflationsausgleichs