Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

Zeitplan: Veröffentlichung am 15.11.2021, Inkrafttreten am 16.11.2021

Inhalt: Erhöhung der Vergütung gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 von 20 auf 28 Euro und die Aufnahme einer Vergütung für Impfungen in Höhe von 36 Euro an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember; Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 SGB V wurden wie vom BDPK gefordert neu als Leistungserbringer aufgenommen.

Forderungen des BDPK: Durchführung von Impfungen in Reha- und Vorsorgekliniken ermöglichen (in Verordnung umgesetzt).