Tarif und Personal

Der BDPK-Fachausschuss Tarif- und Personalfragen tauscht sich regelmäßig zur aktuellen Tarifsituation in Krankenhäusern sowie Reha- und Vorsorgekliniken aus. Im Berichtszeitpunkt waren neben der Corona-Gesetzgebung v. a. die Themen Corona-Pflegeprämie, Erstattungsansprüche nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) und Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Gegenstand der Diskussionen. Einen zusätzlichen Schwerpunkt bildete der Austausch zu den Test- und Impfpflichten:

Testpflichten

Äußerst kurzfristig traten Ende 2021 durch eine Neuregelung im IfSG umfangreiche Testpflichten zum Betreten von Krankenhäusern, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen für Arbeitgeber:innen, Beschäftigte und Besucher:innen in Kraft. Die Einrichtungen duften danach nur mit tagesaktuellen Testnachweisen betreten werden. Klärungsbedarf bestand insbesondere bei der Umsetzung der Testpflichten bei geimpften/genesenen Beschäftigten sowie den Nachweispflichten gegenüber den zuständigen Behörden.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Durch das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht in § 20a IfSG eingeführt. Seit dem 16. März 2022 müssen in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen tätige Personen, die bis zum 15. März 2022 keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben und für die keine medizinische Kontraindikation für eine Covid-19-Impfung vorliegt, an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Diese Reglung führt in der Praxis zu erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten:

  • aufwendige Erfassung von Impf- und Genesenenstatus aller in den Einrichtungen tätigen Mitarbeitenden sowie deren regelmäßige Kontrolle,
  • Sorge vor Kündigungen ungeimpfter Mitarbeitender sowie vor zahlreichen, die Versorgung gefährdenden Tätigkeitsverboten,
  • hohe Belastungen der Einrichtungen durch ausführliche Korrespondenzen mit den Gesundheitsämtern zur Klärung der Unverzichtbarkeit einzelner Mitarbeiter:innen,
  • Haftungsfragen bei Weiterbeschäftigung trotz fehlenden Impfschutzes.

Der BDPK unterstützte seine Mitglieder mit zahlreichen Informationen zum Umgang mit der Impfpflicht und ermöglichte allen interessierten Mitgliedskliniken die Teilnahme an einem Vortrag von einer im Arbeits- und Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwältin im Fachausschuss Tarif und Personal.

Zu kritisieren ist vor allem, dass die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht bundeseinheitlich vollzogen wird. Dies hat Abwanderungstendenzen von Beschäftigten von einem in ein anderes Bundesland zur Folge. Gerade diese Folgeeffekte müssen vermieden werden und machen ein abgestimmtes, einheitliches Verfahren dringend erforderlich.

KlinikRente

Seit zwanzig Jahren kümmert sich das KlinikRente Versorgungswerk um die finanzielle Absicherung von Menschen im Gesundheitswesen. Mit dem Ziel, diesen Beschäftigten eine optimale Vorsorge zu bieten, konnte KlinikRente inzwischen 115.000 Mitarbeitende absichern. Allein im Jahr 2021 ist der Bestand um 14.400 Verträge gewachsen. Damit erreichte KlinikRente auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie ein stabiles Wachstum.

20 Jahre KlinikRente – Rückblick auf die ersten Jahre

Das KlinikRente Versorgungswerk wurde im Jahr 2002 vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK) initiiert. Schon bei der Gründung setzte man auf eine konsortiale Lösung mit großen Trägergesellschaften. „Von Beginn an haben der BDPK und das Versorgungswerk großen Wert auf langfristige Stabilität und hohe Sicherheit gelegt“, so Hubertus Mund, ein Geschäftsführer von KlinikRente. Im Berichtszeitraum stieg die Anzahl der Mitgliedsunternehmen auf rund 5.500. Gerade in dem aktuellen schwierigen Umfeld wechseln immer mehr Unternehmen zu KlinikRente.

Digitalisierung reduziert Arbeitgeberaufwand und erleichtert Informationszugang

Konsequent verfolgt KlinikRente den Weg der Digitalisierung, Automatisierung und Standardisierung. KlinikRente reagiert damit auf die Anforderung von Arbeitgebern, aber auch auf das geänderte Informations- und Kaufverhalten der Beschäftigten. Informationen müssen zu jeder Zeit an jedem Ort abrufbar und leicht verständlich sein. Über die neuen firmenindividuellen Informationsportale können sich die Beschäftigten informieren und bequem und unkompliziert einen Termin zur persönlichen Videoberatung vereinbaren.

Weiterhin wurden die Schnittstellen zu den Lohnabrechnungsprogrammen ausgebaut. Damit entfallen für Arbeitgeber:innen individuelle Änderungsmeldungen zur betrieblichen Altersvorsorge. 

KlinikRente reagiert auf die Anforderungen großer Klinikgruppen

Unter Mitwirkung von großen privaten Krankenhausträgern wurden die Systeme zur flächendeckenden Information und Beratung der Beschäftigten speziell für deutschlandweite Strukturen weiter ausgebaut. Die Informationen und Möglichkeiten zur Terminvereinbarung stehen jetzt 24/7 zur Verfügung. Der verstärkte Einsatz von digitalen Prozessen bietet Beschäftigten einen deutlich erweiterten Service und verringert gleichzeitig den Aufwand für Arbeitgeber:innen.

Einkommenssicherung jetzt auch über die betriebliche Vorsorge

Seit 2015 bietet KlinikRente private Produkte zur Einkommenssicherung unter der Federführung von Swiss Life. Seit 2015 wurden mehr als 33.000 Verträge abgeschlossen.

Seit 2021 werden zusätzlich eine selbstständige Berufsunfähigkeits- sowie eine Grundfähigkeitsversicherung im Rahmen der betrieblichen Einkommenssicherung unter der Federführung der Allianz angeboten. Somit können Beschäftigte die finanziellen Vorteile der betrieblichen Vorsorge nun auch zur Absicherung ihres Einkommens nutzen und bares Geld sparen.

KlinikRente setzt verstärkt auf kapitalmarktorientierte Lösungen

Das derzeitige Niedrigzinsumfeld erfordert neue Wege in der Absicherung. „Die Beschäftigten benötigen Rendite, um Vorsorgeziele erreichen zu können. Nur durch Partizipation an den Kapitalmärkten ist diese Rendite möglich“, so Michael Rabes, ein Geschäftsführer der KlinikRente. Deshalb geht das Versorgungswerk diesen Weg konsequent weiter und bietet ab 2022 im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage im Vorsorgekonzept „Chance“ zeitgemäße Garantieniveaus von 90, 80 oder 60 Prozent an. Somit wird man den unterschiedlichen Bedürfnissen der Beschäftigten im Gesundheitswesen nach Sicherheit und Rendite gerecht.