Pflegebonusgesetz

Zeitplan: 21.02.2022 Eckpunktepapier des BMG, 10.03.2022 Formulierungshilfe des BMG, 18.03.2022 Anhörung BMG, 29.03.2022 Formulierungshilfe der Bundesregierung, 07.04.2022 1. Lesung Bundestag, 27.04.2022 Anhörung Gesundheitsausschuss

Inhalt: Krankenhäuser mit mehr als 10 COVID-Beatmungsfällen von Januar 2021 bis Dezember 2021, Pflege am Bett; Pflegekräfte auf der Intensivstation (höherer Bonus vorgesehen), Vorgaben zur Prämienverteilung sollen gesetzlich vorgegeben werden, es würden rund 837 Krankenhäuser (entspricht 95 % aller COVID-19-Patient:innen) mit circa 280.000 Pflegekräften profitieren. Im Gesetzentwurf ist zudem festgelegt, dass der vorläufige Pflegeentgeltwert für die Berechnung von tagesbezogenen Pflegeentgelten von Krankenhäusern, die bislang noch keinen krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert mit den Kostenträgern vereinbart haben, ab dem 01.07.2022 bis zum Ende des Jahres 2022 vorübergehend von 163,09 Euro auf 200 Euro erhöht wird.

Forderungen des BDPK: Klare Festlegung des Empfängerkreises durch Gesetzgeber; Prämienempfang durch Covid-Versorgung belasteter Mitarbeiter:innen unabhängig vom Berufsabschluss; Mitarbeiter:innen in Reha- und Vorsorgekliniken berücksichtigen, vgl. BDPK-Stellungnahme hier.