Zeitplan: 29.11.2019 Arbeitsentwurf, 17.11.2020 Referentenentwurf, 18.02.2021 Verbändeanhörung, 07.05.2021 Entschließung des Bundesrats, die Länder bei der Reform der ärztlichen Ausbildung frühzeitig und umfassend zu beteiligen, Inkrafttreten geplant 01.10.2025
Inhalte: Weiterentwicklung des Medizinstudiums gemäß den Vorschlägen im Masterplan Medizinstudium 2020; Ausrichtung am Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) verankern; auch die Digitalisierung der Medizin und die Wissenschaftlichkeit des Medizinstudiums werden nun explizit verankert.
Forderungen des BDPK: Den angehenden Ärzt:innen müssen die Grundlagen der ICF vermittelt und die Bedeutung der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe und Teilnahme an der Gesellschaft und Umwelt für ihre Patientinnen und Patienten verdeutlicht werden. Im Medizinstudium muss Wissen zu den rechtlichen Grundlagen, Abläufen und Wirkmechanismen der Rehabilitation vermittelt werden. Etablierung eines verpflichtenden Reha-Blockpraktikums, vgl. BDPK-Stellungnahme hier.
- Trägerbestimmung (SGB XII)
- Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe (§ 99 SGB IX)
- Gewaltenschutz und digitale Gesundheitsanwendungen (SGB IX)
- Ausweitung des Budgets für Ausbildung (SGB IX)
- Assistenzhunde (BGG)
- Verbesserung bei der Wiedereingliederung in Arbeit (SGB II und III)