Wunsch- und Wahlrecht
Patienten und Patientinnen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation einer medizinischen Rehabilitation bedürfen, haben grundsätzlich das Recht, eine geeignete Rehabilitationsklinik selbst auszusuchen. Dem Kostenträger verbleibt natürlich ein Beurteilungsspielraum, ob die geäußerten Wünsche berechtigt und angemessen sind. Bei dieser Prüfung ist die Kostenfrage allerdings außen vor zu lassen. Entscheidend ist die Frage, ob die gewählte Klinik entsprechend zertifiziert und geeignet ist.
Artikel und Beiräge zum Thema
f&w Juli 2023: "Wunsch- und Wahlrecht in der Reha: Recht wird lückenhaft umgesetzt"