Fachkrankenhäuser

Spezialisten fördern statt stören

Die ursprünglichen Empfehlungen der Regierungskommission hätten zu massiven Veränderungen für Fachkrankenhäuser und Nachteilen für die Patientenversorgung geführt. Inzwischen diskutiert die Politik die Einführung eines „Level F“. Der BDPK hat dazu einen Definitions- und Regelungsvorschlag vorgelegt.

In dem Konzeptpapier, das in einer BDPK-Facharbeitsgruppe von Klinikvertreter:innen erarbeitet wurde, werden der besondere Versorgungsauftrag und die spezielle Arbeitsweise der Fachkrankenhäuser erläutert. Schon allein an der Sonderstellung der vielen hoch spezialisierten Fachkrankenhäuser, die auch die schweren und schwersten Krankheitsbilder fast aller Fachrichtungen behandeln, wird deutlich, dass sie in den bisherigen Reformvorschlägen nicht angemessen berücksichtigt wurden. So war im Modell der Regierungskommission vorgesehen, dass die Fachkrankenhäuser auch allgemeine Leistungsgruppen (zum Beispiel Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie) vorhalten sollen. Dies ist aber in der Regel weder medizinisch erforderlich noch sinnvoll. Auch die angedachte bauliche Verlagerung der Fachkrankenhäuser an Krankenhäuser der Level 2 und 3 ist sowohl aus medizinischer als auch ökonomischer Perspektive abzulehnen. Zudem wäre es nicht sachgerecht, von den Fachkrankenhäusern die Erbringung der allgemeinen Notfallversorgung zu verlangen. Sie sind je nach Indikationsgebiet in die Notfallversorgung eingebunden und zur Sicherstellung der allgemeinen Notfallversorgung nicht verpflichtet, deshalb darf für sie auch kein Abschlag angewendet werden.

Im Konzeptpapier wird empfohlen, die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualitätsvorgaben für Fachkrankenhäuser in Leistungsgruppen zu definieren. Hier sollten bürokratiearme Kriterien wie Mindestmengen oder Ergebnisqualität Vorrang vor Strukturvorgaben haben. Das Papier ist auf der Homepage des BDPK  veröffentlicht.