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Stellungnahme für ein Vorschaltgesetz zur Krankenhausreform

Krankenhäuser sind infolge der Inflation mit massiven Kostensteigerungen konfrontiert, die nicht refinanziert sind. Für das laufende Jahr bedeutet dies eine monatliche Unterfinanzierung für alle Kliniken von rund 650 Millionen Euro. Wegen der chronischen Unterfinanzierung, die die Politik zu verantworten hat, sind bereits 52 Krankenhäuser in die Insolvenz getrieben worden. Die unkontrollierten Klinikschließungen führen zu schmerzhaften Versorgungsengpässen für die Patient:innen und es gehen Arbeitsplätze verloren.

Die Krankenhäuser stehen zu ihrer Pflicht, verantwortungsvoll zu wirtschaften. Die drastischen Kostensteigerungen aufzufangen, welche die Kliniken schon seit zwei Jahren belasten, ist jedoch unmöglich. Krankenhäuser können die gestiegenen Kosten im Gegensatz zu anderen Branchen nämlich nicht durch höhere Preise abfedern. Sie sind stattdessen auf eine Refinanzierung der inflationsbedingten Kostensteigerungen durch den Bund angewiesen. Es handelt sich dabei nicht um Staatshilfen oder Subventionen, sondern um eine notwendige Refinanzierung entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung.

Der BDPK unterstützt vor diesem Hintergrund den Antrag der Fraktion CDU/CSU für ein Vorschaltgesetz. Dieses sollte zügig umgesetzt werden, da viele Krankenhäuser ansonsten die geplante Krankenhausreform nicht mehr erleben werden und die wohnortnahe Patientenversorgung hierdurch massiv gefährdet wird. Die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigte Erhöhung des Pflegeentgeltwertes löst das grundsätzliche Problem der Unterfinanzierung nicht.

Um die Patientenversorgung weiter gewährleisten zu können, brauchen die Krankenhäuser umgehend Planungssicherheit sowie unbürokratische und basiswirksame Finanzierungsinstrumente. Der BDPK schlägt hierfür folgende Instrumente vor:

  • Rechnungszuschlag im Jahr 2022 und 2023 in Höhe von mindestens 5 Prozent auf alle Rechnungspositionen bzw. entgeltrelevanten Tatbestände.
  • Basiskorrektur bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwerts 2024.
  • Berechnungsregelung zur Basiskorrektur von hausindividuellen E2- und E3-Entgelten.
  • Entsprechende Erhöhung der Budgets in der Psychiatrie/Psychosomatik und für besondere Einrichtungen.
  • Es muss der volle vom Statistischen Bundesamt ermittelte Orientierungswert für Krankenhäuser zur Geltung kommen.