Mit der Initiative Qualitätsmedizin (IQM), Qualitätskliniken.de, der Weißen Liste der Bertelsmann Stiftung und dem Deutschen Krankenhausverzeichnis bestehen etablierte und funktionierende Transparenzportale, welche zum Beispiel Ergebnisindikatoren aus den Routinedaten oder Erfahrungsberichte von Patient:innen übersichtlich darstellen. Jährlich veröffentlichen Krankenhäuser zudem in ihren Qualitätsberichten detaillierte Informationen, mit denen sich Patient:innen umfassend über die Qualität der Versorgung und Personalausstattung der Krankenhäuser informieren können. Durch die vorgesehene Doppelerhebung und Veröffentlichung entsteht nun ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand ohne klaren Mehrwert für Patient:innen.
Kritisch zu bewerten ist zudem, dass mit dem Entwurf die in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern aufgegebenen Krankenhauslevel erneut aufgegriffen werden. Das Grundprinzip „je größer das Krankenhaus, desto besser die Qualität“ ignoriert die Versorgungssituation vor Ort und in der Region. Aus diesem Grund sind die Bundesländer auch nicht dazu bereit, die Krankenhauslevel, eine Etikettierung der Krankenhausgröße und Fachabteilungsanzahl, zum Bestandteil der Reform zu machen.
Es ist fraglich, welche Ziele mit dem Transparenzgesetz und der Wiedereinführung der Level erreicht werden sollen. Ginge es wirklich um die Qualität der Patientenbehandlung und Transparenz, wäre es sinnvoll sich an den bestehenden Qualitätsinitiativen zu orientieren. Neben Strukturqualität muss dabei die Prozess- und Ergebnisqualität betrachtet werden. Durch den Bezug auf Krankenhauslevel und Leistungsgruppen wird das Gesetz doch indirekt Einfluss auf Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung nehmen. Es ist zu befürchten, dass kleinere Krankenhäuser unabhängig von der tatsächlichen Qualität zugunsten größerer Krankenhäuser vom Netz genommen werden.