Energiehilfen

Hilfsprogramme verabschiedet

Krankenhäuser sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen werden angesichts der massiv angestiegenen Kosten für Gas, Wärme und Strom finanziell entlastet. Die entsprechenden Gesetze wurden Mitte Dezember verabschiedet, Änderungsvorschläge des BDPK blieben unberücksichtigt.

Bundestag und Bundesrat haben Mitte Dezember 2022 die Gesetze „zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Fernwärme und zur Änderung weiterer Vorschriften“ sowie „zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ beschlossen. Dem Anliegen des BDPK, im Hilfsprogramm für Krankenhäuser vorgesehene Regelungen anzupassen, ist der Gesetzgeber nicht nachgekommen. Vorgeschlagen hatte der BDPK, den pauschalen Ausgleich der mittelbaren Energiekostensteigerungen an das Krankenhausabrechnungsvolumen zu knüpfen (statt an die Anzahl der aufgestellten Betten) und die Verpflichtung der Krankenhäuser, zusätzliche Energieberatungen durchzuführen, zu streichen.

Relevante Änderungen für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sind, dass beim einmaligen Zuschuss im Dezember neben Erdgas, Wärme und Strom auch andere Brennstoffkosten berücksichtigt werden. Bei der rückwirkenden Entlastung für Erdgas in den Monaten Januar und Februar steht jetzt ein „oder“ zwischen den beiden Monaten, sodass nicht mehr beide Monate berücksichtigt werden sollen, sondern nur noch einer der beiden Monate.

Der BDPK hat für seine Mitgliedseinrichtungen im internen Informationssystem eine ausführliche und informative tabellarische Übersicht der beschlossenen Entlastungsmaßnahmen erstellt, die laufend aktualisiert wird.