Krankenhausreform

Länderkompetenzen nutzen

Der BDPK hat seine Positionen und eine Auswirkungsanalyse zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Krankenhaus“ zusammengefasst und in die politische Debatte eingebracht. Gestärkt wird die Bewertung des BDPK durch Initiativen mehrerer Bundesländer, die zentralistische Vorgaben ablehnen.

Die mit zahlreichen Grafiken anschaulich aufbereitete Auswirkungsanalyse des BDPK zeigt, dass sich die Versorgungssituation in Deutschland beträchtlich verändern würde, sollten die Kommissionsvorschläge eins zu eins in ein Gesetz übernommen werden. So blieben beispielsweise in Nordrhein-Westfalen von den bestehenden 132 Krankenhäusern mit einer Unfallchirurgie nur noch 65 in den geplanten Leveln II und III (U) erhalten, 51 Prozent dürften diese Leistung nicht mehr erbringen. Noch höher wären die Einschnitte im bevölkerungsreichsten Bundesland in den Bereichen Allgemeine Neurologie (minus 92 Kliniken) sowie Allgemeine Frauenheilkunde und Geburten (minus 158 Kliniken). Ähnliche Szenarien gelten für alle Bundesländer – wobei der BDPK in der Analyse ausdrücklich darauf hinweist, dass es sich um eine optimistische Betrachtung handelt. Aufgrund fehlender Daten konnten nicht alle von der Regierungskommission genannten Einordnungskriterien berücksichtigt werden, deshalb ist die berechnete Anzahl der verbleibenden Kliniken in den Leveln 1n und 2I eher eine Überschätzung und die Anzahl von Level-1i-Kliniken eine Unterschätzung. Es ist daher davon auszugehen, dass die von der Reformkommission vorgeschlagenen Kriterien die Zahl der aus der Krankenhausversorgung herausfallenden Häuser deutlich erhöhen würden.

Einen Abbau von Krankenhauskapazitäten in diesem Ausmaß werden die Bundesländer wohl nicht mitmachen. Obwohl es bei den ersten Bund-Länder-Treffen zur Krankenhausreform durchaus noch einen grundsätzlichen Konsens über das gemeinsame Vorgehen gab, zeigte sich spätestens beim DKG-Krankenhausgipfel Mitte März, dass sich die Länder von Berlin überrollt fühlen. Die unionsgeführten Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern haben sogar ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben und auch in Bundesländern mit rot-grüner Regierungsbeteiligung regt sich Widerstand. Mehr oder weniger deutlich wird der Vorwurf vorgetragen, dass der Bund insbesondere mit einer zentralistischen Level-Einteilung zu sehr in die Hoheit der Länder eingreifen würde.

Krankenhausplanung ist Ländersache

Dass die Planungshoheit im Krankenhausbereich bei den Ländern in den richtigen Händen liegt, gehört auch zu den Grundüberzeugungen des BDPK. Und das aus gutem Grund, wie im BDPK-Positionspapier zur Krankenhausreform 2023 deutlich gemacht wird: Die Berücksichtigung regionaler Strukturen und Bedürfnisse ist bei der Gestaltung der Krankenhausversorgung von zentraler Bedeutung und bewirkt das Gegenteil der „Rasenmähermethode“. Gute Angebote müssen erhalten bleiben und schlechte Qualität vom Markt verschwinden. Dies wäre über die Krankenhausplanung gut möglich. Die Bundesländer sollten sich deshalb in der weiteren Ausgestaltung der Reform dafür starkmachen, dass die vorgeschlagenen Strukturmerkmale in den jeweiligen Leveln hinsichtlich ihrer Ausgestaltung auf ein wirklich sinnvolles Maß angepasst werden. Zudem muss die verbindliche und zentral festgelegte Zuordnung von Leitungsgruppen zu Leveln unterbleiben, sie könnte allenfalls von den Bundesländern vorgenommen werden.

Bei den Verantwortlichen in den Bundesländern hat sich offensichtlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass mit einer ausschließlich strukturellen Herangehensweise keine wirkliche Verbesserung erreicht wird. Ihnen ist bewusst, dass in die Reformüberlegungen auch die Qualität der erbrachten Leistungen einbezogen werden muss, damit am Ende eine verbesserte Patientenversorgung steht. Besonders deutlich wird dies auch an der von der Kommission vorgeschlagenen Verlagerung von sogenannten Fachkliniken an andere Krankenhausstandorte. Mit ihrem hoch spezialisierten Leistungsangebot stellen die Fachkliniken in vielen Regionen Deutschlands die Krankenhausversorgung sicher. Die von der Regierungskommission angeregte prospektive Verlagerung dieser spezialisierten Krankenhäuser an die Kliniken der Stufe II oder III ist aus Sicht der Versorgungsqualität und der Wirtschaftlichkeit ganz klar abzulehnen. Warum sollte man die Fachkliniken schließen, um sie an einem anderen Krankenhaus neu aufzubauen?

Reaktionen ermutigen

Die seinem Positionspapier zusammengefasste Kritik und die unterbreiteten Vorschläge wird der BDPK weiter aktiv in die Debatte einbringen und sich für Nachbesserungen bei der Konstruktion der Reform einsetzen. Wie wichtig dieser Einsatz ist, zeigen die öffentlichen Aussagen von Mitgliedern der Regierungskommission, wonach ihre Empfehlungen als Diskussionsvorschlag und nicht als fertige Lösung zu verstehen sind.

Das BDPK-Positionspapier und die Auswirkungsanalyse sind auf der Homepage des BDPK als Online-Version und in einer kompakten Zusammenfassung als PDF abrufbar.