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Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine 5. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser

Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind zur Zeit von massiven Kostensteigerungen u. a. in den Bereichen Energie und Lebensmittel betroffen. Anders als in anderen ebenfalls betroffenen Wirtschaftszweigen ist eine Refinanzierung im Finanzierungssystem durch die enge Begrenzung der Entwicklung der Landesbasisfallwerte nur eingeschränkt möglich.

Gleichzeitig liegen die Fallzahlen pandemiebedingt weit unter dem Ausgangsniveau 2019. Zusammen führt dies zu massiven Erlösverlusten, die sich in der der wirtschaftlichen Lage der Kliniken widerspiegeln. 60 Prozent der Krankenhäuser erwarten für das Jahr 2021 ein negatives Jahresergebnis[1]. Es ist richtig, dass die Politik hierauf reagiert und Möglichkeiten für den Erhalt von Liquiditätshilfen schafft.  Darüber hinaus halten wir für die wirtschaftliche Absicherung folgende weitere Maßnahmen für dringend notwendig:

  • Streichung der Begrenzung im Ganzjahresausgleich 2021 und 2022 auf 98 Prozent des Budget-Referenzwertes
  • Inflationsausgleich für Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Spezieller Teil

1. Streichung der Begrenzung im Ganzjahresausgleich 2021 und 2022 auf 98 Prozent des Budget-Referenzwertes

Der Ganzjahreserlösausgleich ist zentrales Instrument zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser. Die für den Ganzjahresausgleich der Jahre 2021 und 2022 geltende Regelung, nach der nur 98 % der Erlöse des Referenzjahres 2019 berücksichtigt werden dürfen, basiert auf Annahmen zum Pandemieverlauf, die sich nicht bewahrheitet haben. Zudem sind Krankenhäuser der Aufforderung der Politik nachgekommen und haben elektive Eingriffe abgesagt, um ausreichend Kapazitäten für die Behandlung von COVID-Patient:innen vorzuhalten. Die jetzt sichtbare Dimension der Erlösverluste zeigt, dass allein im Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetz ein Gesamterlösverlust für die Krankenhäuser in Höhe von mindestens 1,2 Mrd. € im Jahr 2021 bestehen bleibt. Daher ist die 98 % Regelung für die Jahre 2021 und 2022 dringend durch einen 100 %-Ansatz zu ersetzen.

2. Inflationsausgleich für Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben sich Waren und Dienstleistungen im März 2022 um 7,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat verteuert. Aufgrund des Krieges in der Ukraine muss davon ausgegangen werden, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Monaten weiter fortsetzen wird. Insbesondere von den stark anziehenden Energiepreisen sind auch Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen massiv betroffen. Da die resultierenden Kostensteigerungen aufgrund der Finanzierungssystematik von den Einrichtungen nicht kompensiert werden können, sollte dringend ein entsprechender Ausgleich in Form eines unterjährigen Vergütungszuschlags auf den Weg gebracht werden.

Für konkreten Anpassungsbedarf im Verordnungsentwurf verweisen wir auf die Stellungnahme der DKG.

[1] DKI-Krankenhausbarometer 2021, abrufbar unter https://www.dki.de