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Stellungnahme zum Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)

Am 25.06.2025 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) begrüßt die beabsichtigte Stärkung der fachlichen Potenziale von Pflegefachpersonen durch die vorgesehenen Erweiterungen der Kompetenzen. Die Stärkung der Befugnisse von Pflegefachpersonen erweitert den Pool fachkompetenter Personen in der Versorgung, steigert die Attraktivität des Berufsbildes der professionellen Pflege und stellt eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräfteengpass dar.

Es muss sichergestellt werden, dass eine Erweiterung pflegerischer Kompetenzen auf ärztliche Aufgabenbereiche mit einer Entlastung examinierter Pflegefachpersonen durch Pflegefachassistenzkräfte einhergeht und deren Anerkennung bei der Erfüllung von Strukturvorgaben berücksichtigt wird.

Der Bedarf an Pflegekräften steigt kontinuierlich. Der daraus resultierende Pflegekräftemangel betrifft inzwischen sämtliche Indikationen und Fachbereiche, auch die medizinische Rehabilitation. Gleichzeitig nimmt die Zahl pflegebedürftiger Menschen stetig zu. Um dieser wachsenden Nachfrage an Pflegekräften gerecht zu werden, ist es dringend erforderlich, zusätzliche und niedrigschwellige Ausbildungsangebote zu schaffen und mehr Ausbildungsplätze bereitzustellen, insbesondere auch im ländlichen Raum.

Im Zuge der voranschreitenden Ambulantisierung ist davon auszugehen, dass die Verweildauer der Patient:innen in Akutkliniken weiter verkürzt wird. Künftig werden Patient:innen früher in die medizinische Rehabilitation oder in die ambulante Versorgung entlassen. Längere Beobachtungen von Krankheitsverläufen – etwa im Hinblick auf Wundheilung, funktionelle Genesung oder psychische Reaktionen auf Krankheit – werden dadurch u.a. überwiegend in der medizinischen Rehabilitation erfolgen. Damit werden diese Einrichtungen zu einem wichtigen Lernort für den Erwerb umfassender pflegerischer Kompetenzen.

Medizinische Rehabilitationseinrichtungen verfügen über besondere fachliche Qualifikationen und bieten Auszubildenden einzigartige Lernmöglichkeiten. Sie ermöglichen eine kontinuierliche, patientenzentrierte Betreuung über einen längeren Zeitraum. Hier können Auszubildende essenzielle pflegerische Kompetenzen erwerben, wie die Beobachtung von Krankheitsverläufen, die Begleitung von Rehabilitationsprozessen sowie die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen und komplexen Erkrankungen.

Aus Sicht des BDPK ist es daher dringend geboten, medizinische Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung sowohl für die Pflegefachausbildung als auch für die Pflegefachassistenzausbildung zuzulassen. Durch die Einbindung zusätzlicher Ausbildungsträger kann nicht nur die Zahl der dringend benötigten Pflegekräfte erhöht, sondern auch die Attraktivität des Pflegeberufs insgesamt gesteigert werden. Darüber hinaus wird durch die verstärkte Einbindung von medizinischen Rehabilitationseinrichtungen, die häufig im ländlichen Raum angesiedelt sind, insbesondere Menschen auf dem Land vermehrt die Möglichkeit einer Ausbildung eröffnet. Schlussendlich muss auch durch die Krankenhausreform und die damit verbundene Konzentration von Krankenhäusern mit einem Wegfall von Ausbildungsplätzen in Krankenhäusern gerade in ländlichen Gebieten gerechnet werden. Die medizinischen Rehabilitationseinrichtungen sind bereit und in der Lage, einen substanziellen Beitrag zur Reduzierung des Pflegekräftemangels zu leisten und sich aktiv in der Ausbildung einzubringen, weit über die bislang vorgesehenen 160 Stunden im Rahmen der „weiteren Einsätze“ hinaus.

Stellungnahme zu einzelnen Regelungen des Referentenentwurfs

  • Zu Artikel 4: Änderung des Pflegeberufegesetzes      

Stellungnahme:

Der Bedarf an Pflegekräften steigt jedes Jahr. Laut dem Statistische Bundesamt (Destatis) könnte sich die Versorgungslücke im Pflegebereich in Deutschland bis zum Jahr 2049 auf 280.000 bzw. 690.000 Fachkräfte belaufen[1]. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird sich bis 2055 auf 6,8 Millionen belaufen[2]. Der Pflegekräftemangel betrifft auch alle Indikationen/Fachbereiche in der medizinischen Rehabilitation. Durch die Aufnahme der Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung können mehr Pflegekräfte ausgebildet werden und die Rehabilitationseinrichtungen erhalten die Möglichkeit, Pflegekräfte zu binden.

Aufgrund des demografischen Wandels spielt die Pflege im Rahmen der Rehabilitationsmaßnahmen eine immer größere Rolle. Rehabilitationseinrichtungen sind als praktischer Ausbildungsort sehr gut geeignet, da die Pflegeprozesse am Patienten über einen längeren Zeitraum evaluiert werden können und die Reha-Pflege sehr gut planbar ist. Da in zahlreichen gesetzliche Regelungen Vorgaben normiert sind, die Ausbildungsstätten vorhalten müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass nur geeignete Rehabilitationseinrichtungen von den Ländern für die praktische Ausbildung zugelassen werden. Diese Vorgaben ergeben sich aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV), Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie aus den jeweiligen landesrechtlichen Durchführungsgesetzen und Verordnungen für die Pflegeausbildung.

Vorschlag:

§ 7 Absatz 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) wird wie folgt ergänzt:

     4. zur Versorgung nach §§ 111, 111a, 111c SGB V, § 15 SGB VI i.V.m. § 38 SGB IX und § 34 SGB VII zugelassene medizinische Rehabilitationseinrichtungen.“

Des Weiteren wären Folgeanpassungen in Ausbildungs- & Prüfverordnung in der Pflege (PflAPrv) und Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) durch die Ergänzung der Rehabilitationseinrichtung als Träger praktischer Ausbildung notwendig.

[1]Bis 2049 werden voraussichtlich mindestens 280 000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt - Statistisches Bundesamt

[2]Pflegevorausberechnung: 1,8 Millionen mehr Pflegebedürftige bis zum Jahr 2055 zu erwarten - Statistisches Bundesamt (destatis.de)