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Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzgesetz – PflFAssG)

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) unterstützt das Ziel, die Pflegefachassistenzausbildung bundesweit zu vereinheitlichen. Dabei ist aus unserer Sicht ein niederschwelliger Zugang zu den Pflegeberufen, verbunden mit der Möglichkeit eineranschließenden, aufbauenden Qualifizierung essenziell, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und möglichst viele Auszubildende zu gewinnen.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) unterstützt das Ziel, die Pflegefachassistenzausbildung bundesweit zu vereinheitlichen. Dabei ist aus unserer Sicht ein niederschwelliger Zugang zu den Pflegeberufen, verbunden mit der Möglichkeit eineranschließenden, aufbauenden Qualifizierung essenziell, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und möglichst viele Auszubildende zu gewinnen.

Der Bedarf an Pflegekräften steigt kontinuierlich. Der daraus resultierende Pflegekräftemangel betrifft inzwischen sämtliche Indikationen und Fachbereiche, auch die medizinische Rehabilitation. Gleichzeitig nimmt die Zahl pflegebedürftiger Menschen stetig zu. Um dieser wachsenden Nachfrage an Pflegekräften gerecht zu werden, ist es dringend erforderlich, zusätzliche und niedrigschwellige Ausbildungsangebote zu schaffen und mehr Ausbildungsplätze bereitzustellen, insbesondere auch im ländlichen Raum.

Im Zuge der voranschreitenden Ambulantisierung ist davon auszugehen, dass die Verweildauer der Patient:innen in Akutkliniken weiter verkürzt wird. Künftig werden Patient:innen früher in die medizinische Rehabilitation oder in die ambulante Versorgung entlassen. Längere Beobachtungen von Krankheitsverläufen – etwa im Hinblick auf Wundheilung, funktionelle Genesung oder psychische Reaktionen auf Krankheit – werden dadurch u.a. überwiegend in der medizinischen Rehabilitation erfolgen. Damit werden diese Einrichtungen zu einem wichtigen Lernort für den Erwerb umfassender pflegerischer Kompetenzen.

Medizinische Rehabilitationseinrichtungen verfügen über besondere fachliche Qualifikationen und bieten Auszubildenden einzigartige Lernmöglichkeiten. Sie ermöglichen eine kontinuierliche, patientenzentrierte Betreuung über einen längeren Zeitraum. Hier können Auszubildende essenzielle pflegerische Kompetenzen erwerben, wie die Beobachtung von Krankheitsverläufen, die Begleitung von Rehabilitationsprozessen sowie die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen und komplexen Erkrankungen.

Aus Sicht des BDPK ist es daher dringend geboten, medizinische Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung sowohl für die Pflegefachausbildung als auch für die Pflegefachassistenzausbildung zuzulassen. Durch die Einbindung zusätzlicher Ausbildungsträger kann nicht nur die Zahl der dringend benötigten Pflegekräfte erhöht, sondern auch die Attraktivität des Pflegeberufs insgesamt gesteigert werden. Darüber hinaus wird durch die verstärkte Einbindung von medizinischen Rehabilitationseinrichtungen, die häufig im ländlichen Raum angesiedelt sind, insbesondere Menschen auf dem Land vermehrt die Möglichkeit einer Ausbildung eröffnet. Schlussendlich muss auch durch die Krankenhausreform und die damit verbundene Konzentration von Krankenhäusern mit einem Wegfall von Ausbildungsplätzen in Krankenhäusern gerade in ländlichen Gebieten gerechnet werden. Die medizinischen Rehabilitationseinrichtungen sind bereit und in der Lage, einen substanziellen Beitrag zur Reduzierung des Pflegekräftemangels zu leisten und sich aktiv in der Ausbildung einzubringen – weit über die bislang vorgesehenen 160 Stunden im Rahmen der „weiteren Einsätze“ hinaus.