Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln wird sich die Versorgungslücke im Pflegebereich in Deutschland bis zum Jahr 2035 auf insgesamt knapp 500.000 Fachkräfte vergrößern. Gleichzeitig ist die Zahl der Auszubildenden in der Pflege rückläufig. Laut vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts haben 2022 rund sieben Prozent oder 4.000 Auszubildende weniger als im Vorjahr eine Pflegeausbildung begonnen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir das Vorhaben der Bundesregierung, Wege zur Überwindung des Fachkräftemangels in der Pflege zu finden.
Wir schlagen hierfür ergänzend zum Gesetzentwurf folgende weitere Maßnahmen vor:
- Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung aufnehmen
Im Koalitionsvertrag 2021 wurde das Ziel formuliert „Die Pflegeausbildung soll in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Rehabilitation ermöglicht werden, soweit diese die Voraussetzungen erfüllen.“ Dieses Ziel sollte schnellstmöglich umgesetzt werden, denn durch die Aufnahme der Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung können mehr Pflegekräfte ausgebildet werden. Rehabilitationseinrichtungen sind als praktischer Ausbildungsort sehr gut geeignet, da die Pflegeprozesse am Patienten über einen längeren Zeitraum evaluiert werden können und die Reha-Pflege sehr gut planbar ist. Damit wird den Rehabilitationskliniken die Möglichkeit gegeben, durch eigenes Engagement als Ausbildungsträger dringend benötigte Fachkräfte in der Pflege auszubilden und in die eigene Klinik zu übernehmen. Für die Umsetzung dessen ist es aus unserer Sicht dringend notwendig das Pflegeberufegesetz (PflBG) im § 7 Abs. 1 um medizinische Rehabilitationseinrichtungen mit Zulassung nach § 111 Abs. 2 SGB V, § 15 SGB VI i.V.m. § 38 SGB IX und § 34 SGB VII als Einrichtungen der praktischen Ausbildung zu ergänzen. Des Weiteren wären Folgeanpassungen in Ausbildungs- & Prüfverordnung in der Pflege (PflAPrV) und Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) durch die Ergänzung der Rehabilitationseinrichtung notwendig. Da die Anforderungen an praktische Ausbildungsträger hoch sind (PflBG, PflAPrV, PflAFinV sowie den jeweiligen landesrechtlichen Durchführungsgesetzten und Verordnungen für die Pflegeausbildung), ist sichergestellt, dass nur geeignete Rehabilitationseinrichtungen Pflegekräfte ausbilden können. Die Rehabilitationseinrichtungen möchten einen Beitrag zur Minimierung des Pflegekräftemangels leisten und vorhandene Ressourcen für die Ausbildung von weiteren Pflegekräften nutzen. Seite 2
- Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege
Aktuell sind ausländische Fachkräfte mit einem intransparenten, bürokratischen und regional sehr unterschiedlichen Anerkennungsverfahren konfrontiert. Ziel muss aus unserer Sicht sein, die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen. Dies führt dazu, dass dringend benötigte Fachkräfte einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Die vorgesehene Vereinheitlichung der Verfahren durch bundesweite Regelungen der vorzulegenden Unterlagen sowie die Möglichkeit eines Verzichts auf umfassende Gleichwertigkeitsprüfungen ist sinnvoll. Dabei sollte sichergestellt sein, dass im Zuge einer Vereinheitlichung auch heterogene Verfahren vor Ort entfallen. In Anlehnung an das Antragsverfahren zur partiellen Berufsausübung sollten auf Bundesebene Fristen vorgegebenen werden, innerhalb derer das Anerkennungsverfahren abgeschlossen sein soll. Zusätzlich empfehlen wir, die Regelungen auch auf weitere benötigte Fachkräfte und Gesundheitsberufe wie z. B. Ärzte auszuweiten.
- Automatische Anerkennung als Pflegehilfskräfte
Um ausländische Pflegefachkräfte aus Nicht-EU-Staaten schnell in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren, sollten diese für die Dauer des Anerkennungsverfahrens als Pflegehilfskräfte im Sinne der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung (vgl. hier) anerkannt werden. Eine solche Möglichkeit besteht bereits in Bayern im Rahmen des neuen „fast-lane“-Verfahrens. Hierdurch wird sichergestellt, dass dieser Personenkreis bereits während des Anerkennungsverfahrens tätig werden kann.
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