Verhandlungen nach dem neuen Vergütungssystem der DRV

Für viele Rehabilitationseinrichtungen haben die Vergütungsverhandlungen über die ab dem 1. Januar 2026 geltenden Preise nach dem neuen Vergütungssystem noch nicht begonnen. Eine Übergangszeit, um die Strukturen an die neue Vergütung anzupassen, ist bisher nicht vorgesehen. Die Kliniken sind verunsichert und wünschen sich eine Übergangsregelung.

Aus Sicht des BDPK bedarf es dringend Übergangsregelungen, damit ab dem 01.01.2026 die Rehabilitationseinrichtungen weiterhin ihre qualitativ hochwertigen Rehabilitationsleistungen für die DRV erbringen können.

Wie diese Übergangsregelungen aussehen könnten, lesen Sie im Originalartikel unter: https://www.bdpk.de/news/artikel/verhandlungen-nach-dem-neuen-verguetungssystem-der-drv