Aus Sicht des BDPK bedarf es dringend Übergangsregelungen, damit ab dem 01.01.2026 die Rehabilitationseinrichtungen weiterhin ihre qualitativ hochwertigen Rehabilitationsleistungen für die DRV erbringen können.
Wie diese Übergangsregelungen aussehen könnten, lesen Sie im Originalartikel unter: https://www.bdpk.de/news/artikel/verhandlungen-nach-dem-neuen-verguetungssystem-der-drv
