Kolumne Thomas Bublitz

Was treibt den Minister?

Für das „Sorgenkind Reha“ gibt es die begründete Hoffnung auf finanzielle Entlastung, wenn die Deutsche Rentenversicherung Ende November den vollen Orientierungswert in Höhe von 6,95 Prozent als Richtwert der Vergütungssatzanpassungen für das Jahr 2024 festgelegt hat. Das bedeutet zwar keine Befreiung von allen Nöten, ist aber ein wichtiges Signal für die Reha-Einrichtungen, dass der Preisanstieg in der Vergütungssatzrunde ausgeglichen wird. Davon können die Krankenhäuser nur träumen! Sie erhalten nämlich den Orientierungswert zum Ausgleich der Preissteigerung nicht in voller Höhe. Bei ihnen wird der Veränderungswert irgendwo zwischen der Grundlohnrate und dem Orientierungswert gekappt, um die Finanzen der Krankenkassen zu schonen. Ein weiteres fragwürdiges Element in der Krankenhausfinanzierung ist die Abschaffung der seit Jahrzehnten bestehenden Abhängigkeit des Landesbasisfallwerts von den Fallzahlen: Stiegen die Fallzahlen, sank der Landesbasisfallwert nach unten, bei sinkenden Fallzahlen sollte er ansteigen. Diesen Mechanismus hat der Bundesgesetzgeber mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz in Anbetracht sinkender Fallzahlen dauerhaft außer Kraft gesetzt. Damit ist klar, dass alle Krankenhäuser wegen der nicht ausgeglichenen Kostensteigerungen und dem nicht ausgeglichenen Fallzahlrückgang ins betriebswirtschaftliche Minus rutschen. Verantwortlich dafür sind die jeweiligen Bundesregierungen mit ihren jeweiligen Bundesministern!

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wäre es, der diese offensichtliche Finanzierungslücke durch kleine Änderungen im Krankenhausfinanzierungsgesetz schließen könnte. Das tut er aber nicht. Stattdessen behauptet er auf dem Deutschen Krankenhaustag: „Ich glaube nicht, dass 2024 das Jahr des Krankenhaussterbens sein wird. Das halte ich für ausgeschlossen.“ Dem Fachpublikum blieb verborgen, woher er diese Zuversicht nimmt. Die kurz zuvor veröffentlichte Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts zeigt, dass sich die Liquiditätslage bei 80 Prozent der deutschen Kliniken massiv verschlechtert und viele Probleme haben, die Weihnachtsgelder zu zahlen. Nervös sind nicht nur die Krankenhäuser, sondern auch die Bundesländer wegen der Übergriffigkeit des Ministers in die Krankenhausplanung der Länder. Für das Krankenhaustransparenzgesetz steht die Anrufung des Vermittlungsausschusses bevor. Sogar ein Scheitern der Krankenhausreform wäre möglich, was den Krankenhäusern allerdings auch nicht aus ihrer finanziellen Misere hilft.

So bleibt die Frage, was den Minister antreibt. Ist es Machtdemonstration oder Taktik? Fehlende Finanzmittel können es nicht sein, denn die kämen nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern von den für die Betriebskostenfinanzierung zuständigen Krankenkassen, die gerade von den gesunkenen Fallzahlen profitieren.