BDPK-Position: Reha als Ausbildungsträger für die Pflege
Der BDPK fordert in seinem Positionspapier, dass Reha-Einrichtungen als Träger der praktischen Pflegeausbildung im Gesetz aufgenommen werden müssen. Der Pflegekräftemangel betrifft auch alle Indikationen/Fachbereiche in der medizinischen Rehabilitation. Rehabilitationseinrichtungen dürfen aber laut Gesetz nicht Träger der praktischen Pflegeausbildung sein. Die Pflegeausbildung in Rehabilitationseinrichtungen kann derzeit allenfalls im Rahmen des weiteren Einsatzes mit 80 Stunden gewählt werden.
Im Koalitionsvertrag 2021 wurde das Ziel formuliert „Die Pflegeausbildung soll in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Rehabilitation ermöglicht werden, soweit diese die Voraussetzungen erfüllen.“ Eine Gesetzesänderung sollte schnellstmöglich umgesetzt werden, denn durch die Aufnahme der Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung können mehr Pflegekräfte ausgebildet werden und die Rehabilitationseinrichtungen erhalten die Möglichkeit, Pflegekräfte zu binden.