GKV blockiert Vereinfachung: Keine wirkliche Besserung

Gegen die Stimmen von Patientenvertreter:innen, Kliniken und Ärzt:innen haben die Krankenkassen Mitte Dezember 2021 im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Fortsetzung von bürokratischen Hindernissen in der Patientenversorgung durchgesetzt.

Die im Gesetz zur Stärkung der Intensivpflege und Rehabilitation (IPReG) beschlossene Etablierung eines erleichterten Zugangs zur medizinischen Rehabilitation im Bereich der Geriatrie sowie indikationsübergreifend im Bereich der Anschluss-Rehabilitation (AR) kommt nicht voran. Bei seiner Plenumssitzung Mitte Dezember 2021 hat der G-BA entschieden, dass der häufig kritisierte Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen zwar eingeschränkt, aber nicht abgeschafft wird. Demnach soll weiterhin in vielen Fällen eine Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die Krankenkassen erfolgen. Auch in den im Beschluss jetzt definierten Diagnosen, in denen auf diese Prüfung verzichtet werden kann, muss weiterhin vor einer Verlegung der Patient:innen in die Reha ein komplexer Antrag auf Anschluss-Rehabilitation bei der jeweils zuständigen Krankenkasse gestellt und von ihr beschieden werden.

Der BDPK moniert neben dem kaum reduzierten bürokratischen Aufwand die fehlende Evidenzbasierung der von der GKV getroffenen Festlegung von Diagnosen und der Auswahlinstrumente. Sinnvoller wäre die Anwendung eines Direkteinleitungsverfahrens analog dem langjährig etablierten Zugangsverfahren im Bereich der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Der BDPK hofft deshalb, dass der Beschluss des G-BA bei der anstehenden rechtlichen Prüfung vom Bundesgesundheitsministerium auf seine Auswirkungen auf die Patientenversorgung evaluiert wird.