Pflegebudget - Zu Verhandlungen anspornen

Wegen Konflikten mit den Krankenkassen wurden bisher nur für einen Teil der Krankenhäuser Pflegebudgets verhandelt. Eine gesetzliche Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes würde die Krankenkassen unter Zugzwang setzen.

Nach aktuellem Stand haben die Krankenkassen für das Abrechnungsjahr 2020 nur mit rund einem Drittel der Krankenhäuser Pflegebudgets verhandelt. Für das Jahr 2021 sind es bislang sogar nur knapp 50 von rund 1.900 Krankenhäusern. Mit ihrer Verzögerungstaktik auf Ortsebene versuchen die Krankenkassen, die gesetzlichen Vorgaben zum Pflegebudget aus rein finanziellen Erwägungen zu unterlaufen. Bei nahezu allen bisherigen Budgetverhandlungen war es wegen mangelnder Einigungsbereitschaft der Kassen notwendig, die Schiedsstellen anzurufen. Diese haben bisher fast immer die von den Krankenhäusern aufgestellten Pflegebudgets für rechtens erachtet. Wegen der nicht ausgehandelten Pflegebudgets müssen die Kliniken vorfinanzieren, dadurch ist bei einem Großteil der deutschen Krankenhäuser eine ernst zu nehmende Liquiditätslücke entstanden. Um die Kliniken zu entlasten und die Krankenkassen zu zügigen Verhandlungen zu bewegen, sollte aus Sicht des BDPK der vorläufige Pflegeentgeltwert erhöht werden. Dieser gesetzlich festgelegte Betrag (für 2020 je Fall 185 Euro, für 2021 je Fall 163,09 Euro) wird bis zur erstmaligen Vereinbarung eines krankenhausindividuellen Pflegebudgets abgerechnet. Aus den wenigen bisher vorliegenden Verhandlungsergebnissen ist erkennbar, dass durchweg mit einem hausindividuellen Pflegeentgeltwert von deutlich über 200 Euro zu rechnen ist. Da es selbst bei einer Unterschreitung des festgelegten Wertes durch die bestehende Ausgleichsregelung bei Abschluss der Budgetvereinbarung nicht zu Überzahlungen kommen kann, besteht für den Gesetzgeber kein Risiko, den vorläufigen Pflegeentgeltwert deutlich zu erhöhen. Positiver Effekt der Erhöhung wäre, dass den Krankenkassen ihre of- fenkundigen Motive für die Verhandlungsverzögerung genommen würden.