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Stellungnahme zum Assistenzpflegegesetz

Der BDPK nimmt am 17.10.2012 Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.

Das Gesetz regelt einen Anspruch pflegebedürftiger behinderter Menschen auf Mitaufnahme der Assistenzpflegeperson in die Einrichtung. Zudem erhalten sie für die gesamte Dauer der stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsbehandlung weiterhin das Pflegegeld sowie die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe.

Den Gesetzentwurf sowie unsere Stellungnahme finden Sie anliegend.