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Stellungnahme zu den Referentenentwürfen der Verordnungen zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser sowie der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen haben einen wesentlichen Anteil an der Versorgung der Patienten während der Corona-Pandemie geleistet. Eine Folge der Pandemie ist ärztliches und pflegerisches Personal zur Behandlung der COVID-Patienten aus anderen Abteilungen zusammengezogen wurde. Deshalb wurden planbare Krankenhausbehandlungen verschoben. Dazu kommen verschärfte Hygieneauflagen, wie z. B. die Unterbringung der Patienten in Einbettzimmern und die Zurückhaltung der Patienten, aus Angst vor Ansteckung auch medizinisch notwendige Behandlungen abzusagen.

Damit fehlen den Krankenhäusern und den Reha- und Vorsorgeeinrichtungen existentiell notwendige Einnahmen, um die weiterhin vorhandenen Kosten für Personal etc. tragen zu können. Ohne finanzielle Hilfen, die die Einnahmen auf dem Niveau von 2019 sicherstellen, geraten alle Kliniken in finanzielle Schieflage. Gerade private und freigemeinnützige Kliniken haben im Gegensatz zu kommunalen Klinikträgern keinen staatlichen Gewährsträger, der ihnen die anfallenden Defizite aus Steuermitteln ausgleicht. In seiner Stellungnahme hält der BDPK dringende Anpassungen der Rechtsverordnungen für notwendig.

Ausgleichszahlungen:

  • Die Verlängerung der Ausgleichszahlungen bis zum 31.05.2021 ist hilfreich, muss aber bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
  • Die Ausgleichszahlungen müssen dringend an alle Krankenhäuser (Grund- und Regelversorger) gezahlt werden.

Erlösausgleich für Krankenhäuser 2021:

  • Der vorgeschlagene 5 %-Abzug auf die Erlöse 2019 beschert allen Krankenhäusern einen garantierten Verlustvortrag in Höhe von mindestens 5 % im Jahr 2021. Niemand kann unterstellen, dass die Krankenhäuser im Laufe des Jahres 2021 das Leistungsgeschehen 2019 wieder erreichen werden oder gar um 5 % überschreiten. Nur dann wären die Krankenhäuser in der Lage, ihre Kosten für Personal und die Infrastruktur zu decken. Die Kliniken sind der Bitte der Politik nachgekommen, planbare Operationen zu verschieben und gleichzeitig personelle Kapazitäten und Strukturen beizubehalten. Diese müssen im Gegenzug in vollem Umfang abgesichert werden.
  • Die im Entwurf vorgesehene Frist zur Vereinbarung der Selbstverwaltung bis zum 30.11.2021 ist zu lang. Hierdurch würde der Ausgleich viel zu spät greifen. Es ist zudem zu befürchten, dass die Aushandlung zur Höhe des Ausgleichssatzes stark konfliktbehaftet wäre. Um zeitnah Planungssicherheit zu schaffen, sollte der Ausgleichssatz durch die Verordnung festgelegt werden (in Höhe von mindestens 85 %). Die Frist für die Verhandlung der Nachweise durch die Selbstverwaltung sollte verkürzt werden (bis Ende Juni 2021).

Corona-Zuschläge für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen:

  • Die Verlängerung des Corona-Zuschlags bis zum 31.12.2021 hilft den Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, allerdings sind die Zuschläge bis heute weder mit den Krankenkassen verhandelt noch kommen sie zur Auszahlung. Die Krankenkassen und deren Verbände lehnen bislang jede Form von Verhandlungen auf Orts- Landes- und Bundesebene ab. Sie spielen auf Zeit und wollen die wirtschaftliche Schieflage der Kliniken nutzen, um die Annahme eines von AOK-Bundesverband und Verband der Ersatzkassen einseitig entwickelten Angebotes eines Corona-Zuschlages durch die Kliniken zu erzwingen.
  • Der Gesetzgeber wird deshalb dringend aufgefordert, für Verhandlungen der Krankenkassen und der Reha-Leistungserbringerverbände auf Bundesebene eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Ausgleichszahlungen für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen:

  • Die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen können mit Ausgleichszahlungen in Höhe von 50 % wirtschaftlich nicht überleben. Der in § 111d SGB V zum 18.11.2020 abgesenkte Prozentsatz der Ausgleichszahlungen muss auf 75 % erhöht werden.

Liquidität sichern:

Die Verlängerung des 5-Tage-Zahlungsziels für Krankenhausabrechnung bis zum Jahresende (§ 417 SGB V) bewerten wir positiv. Als einziges Instrument zur Liquiditätssicherung wird dieses aber zu kurz greifen. Es sollte deshalb eine zusätzliche Liquiditätshilfe als Abschlagszahlung auf das Budget geschaffen werden. Diese könnte den Krankenhäusern finanzielle Sicherheit geben bis der Ganzjahresausgleich greift und anschließend mit diesem verrechnet werden.

Bürokratie abbauen:

Zusätzlich sind dringend weitere Entlastungen der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiter von Bürokratiepflichten erforderlich. Notwendig ist insbesondere die Verlängerung der Begrenzung der MD-Prüfquote auf fünf Prozent und eine Verschiebung der MD-Strukturprüfungen, die nach aktuellem Stand erstmals im Sommer 2021 greifen würden. Außerdem müssen Pflegepersonaluntergrenzen in allen von der Pandemie betroffenen Regionen für alle Krankenhäuser ausgesetzt werden.

Die konkreten Änderungsvorschläge können Sie in der Anlage nachzulesen.