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Stellungnahme der AG MedReha zu den Rahmenempfehlungen für die ambulante und stationäre medizinischen Reha

Seit November 2019 arbeitet eine Projektgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation an der Überarbeitung des Allgemeinen Teils der Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation, um insbesondere Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes zu berücksichtigen. Zudem sollen die Rahmenempfehlungen auf stationäre medizinische Reha-Einrichtungen erweitert werden.

Der BDPK hat sich mit konkreten Änderungsvorschlägen in die Beratungen eingebracht. Mitte November fand nun die vorerst letzte Beratung der Projektgruppe zu den Rahmenempfehlungen statt. Anfang 2021 soll dann das  formelle Zustimmungsverfahren unter den Vereinbarungspartnern eingeleitet werden, mit dem Ziel, dass der Allgemeine Teil der Rahmenempfehlungen im Frühjahr 2021 in Kraft treten kann. Im Zusammenschluss mit den anderen in der AG MedReha zusammengeschlossenen Reha-Verbänden hat der BDPK die wichtigsten Forderungen nun noch einmal über eine Stellungnahme eingebracht. Hier geht es insbesondere um die Anforderungen an die Qualifikation und Präsenz der leitenden Ärztin/des leitenden Arztes in den Reha-Einrichtungen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und Reha-Verbänden im Zusammenhang mit der Umsetzung des GKV-IPReG bewertet die AG MedReha den Zeitpunkt für die Aktualisierung der BAR-Rahmenempfehlungen zudem grundsätzlich kritisch und fordert eine Aussetzung des Beratungsverfahrens zu den BAR-Rahmenempfehlungen bis zum Abschluss der Verhandlungen zum GKV-IPReG.