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Ergänzungsbedarf bei Gesetz zum Schutz der Bevölkerung

Die Formulierungshilfe des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Trageweite muss ergänzt werden.

Stellungnahme zur Formulierungshilfe zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite


A. Vorbemerkung
Mit dem Gesetzentwurf sollen die bereits beschlossenen und dringend notwendigen Maßnahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes sowie des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite weiterentwickelt und ergänzt werden.

Folgende Maßnahmen müssen aus Sicht des BDPK darüber hinaus ergänzt/angepasst werden:
1. Finanzierung von symptomunabhängigen COVID-19-Testungen in Krankenhäusern und Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
2. Vergütung von coronabedingten Mehrkosten, die den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entstehen
3. Erweiterung des Rettungsschirms auf Privatkliniken ohne Versorgungsvertrag und Ambulante Rehabilitationseinrichtungen
4. Finanzieller Ausgleich der Behandlungsausfälle von PKV-Versicherten und beihilfeberechtigten Beamten und Rentnern in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
5. Finanzierung des Leerstands von Entlastungskrankenhäusern
6. Ergänzende Regelungen zur Kurzzeitpflege in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
7. Zulassung der Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Pflegeausbildung
8. Unterjährige Datenlieferung durch die Krankenhäuser
9. Prüfung von Krankenhausbehandlungen